Ratgeber
Drei Stellen, an denen eine Rechnung am Bau falsch sein kann, ohne dass man es ihr ansieht. Auffallen wird es beim Empfänger oder beim Finanzamt — hier steht, wie es richtig geht und warum.
- Warum Abschläge netto abgezogen werden (§ 14c UStG)Auf der Schlussrechnung stimmt der Zahlbetrag fast immer. Wer die Abschläge brutto abzieht, weist trotzdem zu viel Umsatzsteuer aus — und schuldet sie nach § 14c UStG.Stand: September 2026
- Sicherheitseinbehalt: Bruttoabrechnungssumme statt RestbetragFünf Prozent wovon? Wer den Sicherheitseinbehalt vom Restbetrag nimmt, rechnet ihn mit jedem Abschlag kleiner. Mit Rechenbeispiel, § 13b und den Regeln der VOB/B.Stand: September 2026
- § 13b bei Bauleistungen: wann der Schalter greiftWann dein Auftraggeber die Umsatzsteuer schuldet, wann nicht — und warum die Frage „privat oder nicht“ dafür nicht reicht. Mit den Fällen, in denen es schiefgeht.Stand: September 2026
Die Artikel erklären die Regeln, nach denen Papierform rechnet. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.